Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009

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   BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08   

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BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08 (https://dejure.org/2009,13288)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 9 B 60.08 (https://dejure.org/2009,13288)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 9 B 60.08 (https://dejure.org/2009,13288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2
    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08
    Danach ist es dem Normgeber gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. nur Urteil vom 25. August 1982 BVerwG 8 C 54.81 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 4; Beschluss vom 28. August 2008 BVerwG 9 B 40.08 juris Rn. 9).

    Der Grundsatz der Typengerechtigkeit bewahrt damit die im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität getroffene Entscheidung des Normgebers für einen bestimmten "Regelungstypus" davor, durch das Auftreten von Einzelfällen, die der Regelung unterfallen, dem Typus aber widersprechen, in Frage gestellt zu werden (Beschluss vom 28. August 2008 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08
    Das Oberverwaltungsgericht hat daher anders als in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2004 BVerwG 10 C 3.04 (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43) zugrunde liegenden Fall die Fehlerhaftigkeit der Abwassersatzung vom 6. April 2000 gerade nicht festgestellt.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08
    Dabei stellt das Auftreten solcher abweichenden Einzelfälle die Entscheidung des Normgebers nicht in Frage, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (Urteil vom 1. August 1986 BVerwG 8 C 112.84 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08
    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist (Beschluss vom 28. März 1995 BVerwG 8 N 3.93 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08
    Ein grundsätzlicher Klärungsbedarf setzt voraus, dass die Rechtsfrage selbst so wie sie entschieden worden ist von grundsätzlicher Bedeutung ist und nicht erst die Rechtsfrage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre (Beschluss vom 29. Juni 1992 BVerwG 3 B 102.91 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08
    Danach ist es dem Normgeber gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. nur Urteil vom 25. August 1982 BVerwG 8 C 54.81 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 4; Beschluss vom 28. August 2008 BVerwG 9 B 40.08 juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08
    Es genügt insoweit nicht, die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung zu kritisieren, sondern es müssen neue Gesichtspunkte vorgetragen werden, die die aufgeworfene Rechtsfrage trotz der vorliegenden Rechtsprechung als klärungsbedürftig geblieben oder wieder klärungsbedürftig geworden erscheinen lassen (Beschlüsse vom 2. August 1960 BVerwG 7 B 54.60 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 2 und vom 22. August 1986 BVerwG 3 B 47 und 48.85 Buchholz 451.533 AFoG Nr. 7 S. 16).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13

    LKW-Maut; Mautsatz; Differenzierung; Sachgerechtigkeit; Achszahl; Wegekosten;

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit - hier die Zusammenfassung von Fahrzeugen in einer Achsklasse mit einheitlichem Mautsatz trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit - noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (Beschlüsse vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 m.w.N. und vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 5; zur Typisierungsbefugnis vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u.a. - BVerfGE 100, 138 und Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Dabei ist es dem Normgeber gestattet, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14 - juris Rn. 100 ff. mwN; BVerwG, Beschluss vom 16.05.2013 - 9 B 6.13 - juris Rn. 5; Beschluss vom 30.04.2009 - 9 B 60.08 - juris Rn. 4).

    Die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers ist allerdings eingeschränkt, wenn die atypischen Sachverhalte aufgrund ihrer Häufigkeit oder Bedeutung ein solches Ausmaß erreichen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung ihre gesonderte Berücksichtigung erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.04.2009, aaO juris Rn. 4, Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - juris Rn. 21; Beschluss vom 19.09.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 2 S 1486/19

    Kanalanschlussbeitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Gebrauchsvorteil;

    Verlangt wird nicht eine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern nur eine Typengerechtigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.08.2011 - 9 BN 2.11 - juris Rn. 4, Beschluss vom 30.04.2009 - 9 B 60.08 - juris Rn. 4; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 31 Rn. 1).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 9 BN 4.10

    Straßenbaubeitrag; Beitrag; Vorteil; Möglichkeit der Inanspruchnahme; Steigerung

    Geklärt ist schließlich, dass derartige Pauschalierungen und Typisierungen unter den Maßgaben der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit widersprechen (vgl. Beschluss vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 7 B 16.20

    Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für muslimischen Gebetsruf über

    Liegt zu dem mit der formulierten Rechtsfrage angesprochenen Rechtsbereich bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, muss sich die Beschwerde damit auseinandersetzen und aufzeigen, inwiefern im Lichte dieser Rechtsprechung weiterer Klärungsbedarf besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2009 - 9 B 60.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 62.11

    Schmutzwasserbeitrag; Nichtigkeit der Satzung; wirtschaftlicher Vorteil;

    Dies stellt jedenfalls keine Größe mehr dar, die über den Grundsatz der Typengerechtigkeit vernachlässigungsfähig wäre (vgl. Urteil des Senats vom 6. September 2006 - 9 B 24.05 -, Juris Rn. 31 zum Erfordernis eines Artzuschlages: ab 10 % Flächenanteil, Grenze möglicherweise unter besonderen Umständen etwas höher; BVerwG, Beschluss vom 30. April 2009 - 9 B 60.08 -, Juris Rn. 4: "10%-Marge"; SächsOVG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, Juris Leitsatz 2: 8,5 % der Fläche schon nicht mehr zu vernachlässigen).
  • BVerwG, 06.03.2013 - 6 B 47.12

    Studiengang Rechtswissenschaften; keine Pflicht zu Satzungserlass für

    Zum anderen setzt eine Zulassung der Grundsatzrevision in der gegebenen Konstellation voraus, dass mit der Nichtzulassungsbeschwerde neue Gesichtspunkte vorgetragen werden, die die aufgeworfene Rechtsfrage trotz der vorliegenden Rechtsprechung als klärungsbedürftig geblieben oder wieder klärungsbedürftig geworden erscheinen lassen (vgl. Beschlüsse vom 2. August 1960 - BVerwG 7 B 54.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 2, vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306 S. 224 und vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 5).
  • BVerwG, 02.04.2013 - 9 BN 4.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abgabensatzung

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von dem vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 4) aufgestellten Grundsatz der Typengerechtigkeit ab.
  • BVerwG, 20.11.2009 - 6 B 24.09

    Waffenloser Dienst, Sanitätsdienst, Sanitätsoffizierin, Anerkennung als

    Der derart umschriebenen Problematik kommt eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu, weil sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist und die Klägerin nicht - wie dies in einer solchen Konstellation erforderlich wäre (Beschlüsse vom 2. August 1960 - BVerwG 7 B 54.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 2, vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306 S. 224 und vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - juris Rn. 5) - neue Gesichtspunkte von Gewicht vorträgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 15 A 2566/13

    Bewertung von "angeschnittenen Grundstücken" mit demselben Nutzungsfaktor bei der

    So BVerwG, Beschluss vom 30. April 2009 - 9 B 60.08 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 = juris Rn. 4 f. m. w. N.
  • VGH Hessen, 20.08.2013 - 5 B 1473/13

    Ergänzungsbeitrag Abwasser

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 2.11

    Gerichtliche Überprüfung einer gemeindlichen Benutzungsgebührenregelung unter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10

    Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der

  • VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 39/15

    Beitragspflicht; Bestimmtheitsgebot; Gesamtschuldner; Rechtsnachfolger; Satzung;

  • VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13

    Erschwernisbeitrag; versiegelte Fläche; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung;

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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08   

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08
    Eine solche Rückwirkung war nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der vor dem Zweiten Entlastungsgesetz geltenden Fassung notwendig, um die beitragsrechtliche Einbeziehung bereits zu DDR-Zeiten angeschlossener Grundstücke (so genannte altangeschlossene Grundstücke) zu gewährleisten und dem Verbot der Doppelbelastung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, juris, Rdnr. 33 ff.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08
    Ob eine Heilung nur eintritt, wenn sich der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Satzung mit dem des Erlasses des Ausgangsbescheides bzw. zumindest des Widerspruchsbescheides deckt oder eine zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werdende Satzung ausreichen kann, beantwortet sich nach dem einschlägigen materiellen Recht (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 87/88 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 9 B 65.08

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Notwendigkeit einer Satzung; nachträglich

    Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf es für einen Abgabenbescheid nach dem Kommunalabgabengesetz einer Abgabensatzung, die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. des Erlasses des Widerspruchsbescheides Geltung hat (Urteil vom 9. September 2009 - OVG 9 B 60.08 -, juris).

    Die vor dem In-Kraft-Treten des Zweiten Entlastungsgesetzes erlassenen Beitragssatzungen des Zweckverbandes sind einschließlich ihrer unselbständigen Änderungssatzungen gleichfalls unwirksam und stellen ungeachtet etwaiger satzungsrechtlicher Regelungen zum Außer-Kraft-Treten der Vorgängersatzungen keine geeignete Rechtsgrundlage für die Erhebung der streitigen Beiträge dar (Urteil des Senats vom 9. September 2009, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2012 - 5 K 141/09

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Der angefochtene Beitragsbescheid vom 24. April 2008 bedarf für seine Rechtmäßigkeit einer wirksamen Abgabensatzung, die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. den Erlass des Widerspruchbescheides Geltung hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 -, juris Rdnr. 13 und Urteil vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08).

    Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 - und vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08 - festgestellt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 9 N 62.11

    Anschlussbeitrag; Grundsatz der konkreten Vollständigkeit; Maßstab; Anzahl der

    Diese am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft gesetzte Satzung (§ 17 Abs. 1 ABS 2011) entfaltet für den Beitragsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides, nachdem beide Bescheide bereits vor Inkrafttreten der Satzung erlassen worden sind, keine Wirkung (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 2009 - 9 B 60.08 -, Juris Rn. 13).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) - Beiträge

    Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 juris - und vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08 juris - festgestellt.
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 6 L 178/11

    Wasseranschlussbeitrag

    Nach dem KAG bedarf es für einen Abgabenbescheid einer Abgabensatzung, die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. - so wie hier- des Erlasses des Widerspruchsbescheides Geltung hat (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2009 -9 B 60.08-, Juris Rn. 13).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 - und vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08 - festgestellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 9 N 58.11

    Zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung; Kanalisation; Anschluss- und

    Hat das Verwaltungsgericht - wie hier - einer Anfechtungsklage stattgegeben, weil es dem angefochtenen Verwaltungsakt an einer wirksamen satzungsrechtlichen Grundlage fehlt, und wird während des Berufungszulassungsverfahrens eine wirksame Satzung nachgeschoben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Frage des materiellen Rechts, ob diese Satzung geeignet ist, den angegriffenen Verwaltungsakt zu tragen und damit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils begründen zu können; im Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG Bbg ist insoweit eine rückwirkende Satzung erforderlich (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 2009, OVG 9 B 60.08, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.09.2011 - 5 K 398/08

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Der angefochtene Beitragsbescheid vom 23. Januar 2008 bedarf für seine Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung die spätestens für den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens bzw. den Erlass des Widerspruchbescheides Geltung hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2009 - 9 B 60.08 -, juris Rdnr. 13 und Urteil vom 16. Dezember 2009 - 9 B 65.08).
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